Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webinare, Webkongresse und die online Messe (AGB)
Vertragspartner &
Gegenstand
networx ist die Geschäftsbezeichnung der networx Holding GmbH, bzw deren angeschlossenen Lizenznehmer/Betreiber im Zusammenhang mit Serviceleistungen auf der virtuellen Messe- und Webinarplattform networx24. Im Folgenden bezeichnet networx, je nach Sinnzusammenhang, entweder die Internet-Plattform oder die networx Holding GmbH als deren Anbieterin und Vertragspartnerin des Nutzers.
networx bietet Serviceleistungen auf einer weltweit zugängliche Messe- und Webinar-Plattform bereit, die es den Nutzern ermöglicht, einen virtuellen Messestand zu betreiben und live Webinare anzubieten oder auch als Veranstalter WebKongresse mit networx zu realisieren.
Buchung
Die Buchung eines Messestandes oder eines Webinars erfolgt mit dem Anmeldeformular. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung erhält der Aussteller von networx eine Anmeldebestätigung und ggf. den Zugang zu seinem virtuellen Messestand. Zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung werden die Angaben gespeichert und ggf. zwecks Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Der Aussteller/Sponsor erteilt hierzu seine Einwilligung.
Anerkennung der Vertragsbedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller/Sponsor die Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen (AGB) von networx24 als verbindlich für sich und alle auf der Veranstaltung von ihm Beschäftigten an.
Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch networx nach inhaltlichen Gesichtspunkten. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers/Sponsors werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einem bestimmten Hallenbereich.
Gestaltung und Ausstattung der Stände
Die Ausstattung der Stände ist Sache des Ausstellers/Sponsors. Nach Freischaltung durch networx, kann der Aussteller/Sponsor seinen Stand mit Hilfe eines Assistenten-Programms individuell gestalten und sein Firmenlogo hochladen. Der Aussteller/Sponsor ist verpflichtet, das Angebot auf seinen Stand für Besucher informativ zu halten.
Der Aussteller/Sponsor ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten bis spätestens jeweils 2 Tage vor dem angekündigten WebKongress fertig zu stellen.
Haftung
networx haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet networx ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet networx in demselben Umfang. networx übernimmt keine Haftung für Schäden die aus unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der Dienste von networx führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hackingeingriffe oder Ausfälle der Telekommunikationsleitungen.
In jedem Fall bezieht sich der Haftungsumfang von networx maximal auf die Erstattung der gezahlten Leistungen nicht auf potenzielle oder tatsächliche Verluste aus dem Geschäftsausfall.
Haftungsausschluss
Für die Inhalte der verlinkten Webseiten übernimmt networx keinerlei Haftung. Die Betreiber dieser Seiten sind für deren Inhalt selbst verantwortlich. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Tjalf Nienaber , Geschäftsführer networx Holding GmbH
Personenmehrheit / Gesamtschuldnerische Haftung
Mieten mehrere Aussteller/Unteraussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Unteraussteller sind alle Firmen oder Einrichtungen, die mit auf dem Stand ausstellen. Alle Aussteller/Unteraussteller müssen sich bei networx verbindlich anmelden und auf den Gemeinschaftstand verweisen. Über die Zulassung von Ausstellern entscheidet networx. Für Gemeinschaftsstände muss ein Koordinator bestimmt werden. Er ist Ansprechpartner für networx.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die geleistete Zahlung ist Voraussetzung für die Messeteilnahme. Für Jahresverträge, deren Zahlung in 4 Raten erfolgen kann, wird jeweils zu Quartalbeginn eine Rechnung von networx gestellt. Webinare werden im Anschluss an den Termin abgerechnet.
Rücktritt
Tritt der Aussteller/Webinarveranstalter bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurück, so kann networx unbeschadet eines tatsächlichen Schaden, 30 Prozent der Miete für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. In den letzten 4 Wochen vor der Veranstaltung fallen die vollen Kosten an.
Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Er darf auch einen Ersatz-Aussteller vorschlagen und hat so die Möglichkeit seine Verpflichtung abzugeben. networx ist nicht zur Annahme verpflichtet. Der Aussteller hat seinen Rücktritt schriftlich zu beantragen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn networx schriftlich sein Einverständnis gibt. networx kann die Entlassung davon abhängig machen, ob der gemietete Stand/Webinartimeslot anderweitig vermietet werden kann. Im Falle einer Neuvermietung hat der Erstaussteller die eventuelle Differenz zwischen der mit ihm vereinbarten und der erzielten Miete zu tragen, zzgl. der auf Veranlassung des Erstausstellers bereits entstandenen Kosten. networx ist seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller, trotz Mahnung, offen stehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe der Standmiete zu entrichten. networx ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, falls die Veranstaltung aufgrund zu geringer Aussteller- oder Sponsorenbeteiligung verschoben oder abgesagt werden muss. Hieraus können keine Schadensersatzansprüche für den Aussteller geltend gemacht werden.
Urheberrecht
Der Aussteller/Webinarveranstalter hat sicherzustellen, dass er durch das Einstellen von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken, Geschäftsbezeichnungen u.ä.) keine Rechte Dritter verletzt. Der Nutzer stellt networx von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm begangene und von ihm zu vertretende Rechtsverletzung (z.B. Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen) gegenüber networx geltend machen. Der Aussteller/Webinarveranstalter übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. networx ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte zu löschen, wenn diese gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen oder wenn diese gegen die networxiquette verstoßen. Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung des Inhalts oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung seitens networx darf der Inhalt dieser Seiten in keiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren), auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausgenommen davon ist, - vorausgesetzt, es wird keine Änderung am Inhalt der Website vorgenommen - die Verwendung des Inhalts zu persönlichen und nichtkommerziellen Zwecken. Diese Erlaubnis endet, wenn gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen wird.
Datenschutz
Aussteller/Webinarveranstalter verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit den im Rahmen der Veranstaltung gewonnen Kontaktdaten. Insbesondere dürfen die Daten nur für den erhobenen Zweck, wie der Zusendung von Produktinformationen und der Angebotsunterbreitung des Ausstellers/Sponsors, genutzt werden.
Der Aussteller/Sponsor ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Online-Rezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch networx ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Protokoll Wir protokollieren die Zugriffe auf unseren HTTP-Server wie allgemein üblich. Unsere Protokolle beinhalten jeweils Datum und Zeit, die Bezeichnung (URL) der von Ihnen angeforderten Seite und die Bezeichnung (IP-Nummer) des Rechners, von dem aus die Seite abgerufen wird.
Ausschlussfristen
Sämtliche vertragliche Ersatzansprüche des Ausstellers/des Webinarveranstalters sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten der Parteien verjähren innerhalb von 6 Monaten. Zu Beweiszwecken sind die Ansprüche innerhalb dieser Zeit schriftlich geltend zu machen. Die Frist beginnt für sämtliche offensichtlichen und erkennbaren Mängel und Ansprüche mit dem für die Beendigung der Veranstaltung festgesetzten Termin. Für die Fristberechnung im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB. Die Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche, die sich auf ein vorsätzliches Verhalten networx stützen.
Änderungen / höhere Gewalt
Ist networx infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenen Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, vor der Eröffnung abzusagen, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen networx herleiten. Höhere Gewalt ist in diesem Sinne Unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der Dienste von networx führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen und ähnliches. Dies gilt auch im Falle einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung (örtlich oder zeitlich) aufgrund zu geringer Sponsoren- oder Ausstellerbeteiligung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Hamburg, sofern beide Parteien des Vertrages Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Aussteller und dem Networx ist deutsches Recht maßgebend.
Schlussbestimmung
Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vorliegen und durch networx bestätigt wurden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.
Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Sitz von networx.
Stand: 1. Dezember 2009
networx ist die Geschäftsbezeichnung der networx Holding GmbH, bzw deren angeschlossenen Lizenznehmer/Betreiber im Zusammenhang mit Serviceleistungen auf der virtuellen Messe- und Webinarplattform networx24. Im Folgenden bezeichnet networx, je nach Sinnzusammenhang, entweder die Internet-Plattform oder die networx Holding GmbH als deren Anbieterin und Vertragspartnerin des Nutzers.
networx bietet Serviceleistungen auf einer weltweit zugängliche Messe- und Webinar-Plattform bereit, die es den Nutzern ermöglicht, einen virtuellen Messestand zu betreiben und live Webinare anzubieten oder auch als Veranstalter WebKongresse mit networx zu realisieren.
Buchung
Die Buchung eines Messestandes oder eines Webinars erfolgt mit dem Anmeldeformular. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung erhält der Aussteller von networx eine Anmeldebestätigung und ggf. den Zugang zu seinem virtuellen Messestand. Zum Zwecke der Anmeldungsverarbeitung werden die Angaben gespeichert und ggf. zwecks Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben. Der Aussteller/Sponsor erteilt hierzu seine Einwilligung.
Anerkennung der Vertragsbedingungen
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller/Sponsor die Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen (AGB) von networx24 als verbindlich für sich und alle auf der Veranstaltung von ihm Beschäftigten an.
Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch networx nach inhaltlichen Gesichtspunkten. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers/Sponsors werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einem bestimmten Hallenbereich.
Gestaltung und Ausstattung der Stände
Die Ausstattung der Stände ist Sache des Ausstellers/Sponsors. Nach Freischaltung durch networx, kann der Aussteller/Sponsor seinen Stand mit Hilfe eines Assistenten-Programms individuell gestalten und sein Firmenlogo hochladen. Der Aussteller/Sponsor ist verpflichtet, das Angebot auf seinen Stand für Besucher informativ zu halten.
Der Aussteller/Sponsor ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten bis spätestens jeweils 2 Tage vor dem angekündigten WebKongress fertig zu stellen.
Haftung
networx haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet networx ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet networx in demselben Umfang. networx übernimmt keine Haftung für Schäden die aus unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der Dienste von networx führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hackingeingriffe oder Ausfälle der Telekommunikationsleitungen.
In jedem Fall bezieht sich der Haftungsumfang von networx maximal auf die Erstattung der gezahlten Leistungen nicht auf potenzielle oder tatsächliche Verluste aus dem Geschäftsausfall.
Haftungsausschluss
Für die Inhalte der verlinkten Webseiten übernimmt networx keinerlei Haftung. Die Betreiber dieser Seiten sind für deren Inhalt selbst verantwortlich. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Tjalf Nienaber , Geschäftsführer networx Holding GmbH
Personenmehrheit / Gesamtschuldnerische Haftung
Mieten mehrere Aussteller/Unteraussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Unteraussteller sind alle Firmen oder Einrichtungen, die mit auf dem Stand ausstellen. Alle Aussteller/Unteraussteller müssen sich bei networx verbindlich anmelden und auf den Gemeinschaftstand verweisen. Über die Zulassung von Ausstellern entscheidet networx. Für Gemeinschaftsstände muss ein Koordinator bestimmt werden. Er ist Ansprechpartner für networx.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die geleistete Zahlung ist Voraussetzung für die Messeteilnahme. Für Jahresverträge, deren Zahlung in 4 Raten erfolgen kann, wird jeweils zu Quartalbeginn eine Rechnung von networx gestellt. Webinare werden im Anschluss an den Termin abgerechnet.
Rücktritt
Tritt der Aussteller/Webinarveranstalter bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurück, so kann networx unbeschadet eines tatsächlichen Schaden, 30 Prozent der Miete für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. In den letzten 4 Wochen vor der Veranstaltung fallen die vollen Kosten an.
Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Er darf auch einen Ersatz-Aussteller vorschlagen und hat so die Möglichkeit seine Verpflichtung abzugeben. networx ist nicht zur Annahme verpflichtet. Der Aussteller hat seinen Rücktritt schriftlich zu beantragen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn networx schriftlich sein Einverständnis gibt. networx kann die Entlassung davon abhängig machen, ob der gemietete Stand/Webinartimeslot anderweitig vermietet werden kann. Im Falle einer Neuvermietung hat der Erstaussteller die eventuelle Differenz zwischen der mit ihm vereinbarten und der erzielten Miete zu tragen, zzgl. der auf Veranlassung des Erstausstellers bereits entstandenen Kosten. networx ist seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller, trotz Mahnung, offen stehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe der Standmiete zu entrichten. networx ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, falls die Veranstaltung aufgrund zu geringer Aussteller- oder Sponsorenbeteiligung verschoben oder abgesagt werden muss. Hieraus können keine Schadensersatzansprüche für den Aussteller geltend gemacht werden.
Urheberrecht
Der Aussteller/Webinarveranstalter hat sicherzustellen, dass er durch das Einstellen von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken, Geschäftsbezeichnungen u.ä.) keine Rechte Dritter verletzt. Der Nutzer stellt networx von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm begangene und von ihm zu vertretende Rechtsverletzung (z.B. Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen) gegenüber networx geltend machen. Der Aussteller/Webinarveranstalter übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. networx ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte zu löschen, wenn diese gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen oder wenn diese gegen die networxiquette verstoßen. Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung des Inhalts oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung seitens networx darf der Inhalt dieser Seiten in keiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren), auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Ausgenommen davon ist, - vorausgesetzt, es wird keine Änderung am Inhalt der Website vorgenommen - die Verwendung des Inhalts zu persönlichen und nichtkommerziellen Zwecken. Diese Erlaubnis endet, wenn gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen wird.
Datenschutz
Aussteller/Webinarveranstalter verpflichten sich zum sorgfältigen Umgang mit den im Rahmen der Veranstaltung gewonnen Kontaktdaten. Insbesondere dürfen die Daten nur für den erhobenen Zweck, wie der Zusendung von Produktinformationen und der Angebotsunterbreitung des Ausstellers/Sponsors, genutzt werden.
Der Aussteller/Sponsor ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer Online-Rezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch networx ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Protokoll Wir protokollieren die Zugriffe auf unseren HTTP-Server wie allgemein üblich. Unsere Protokolle beinhalten jeweils Datum und Zeit, die Bezeichnung (URL) der von Ihnen angeforderten Seite und die Bezeichnung (IP-Nummer) des Rechners, von dem aus die Seite abgerufen wird.
Ausschlussfristen
Sämtliche vertragliche Ersatzansprüche des Ausstellers/des Webinarveranstalters sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten der Parteien verjähren innerhalb von 6 Monaten. Zu Beweiszwecken sind die Ansprüche innerhalb dieser Zeit schriftlich geltend zu machen. Die Frist beginnt für sämtliche offensichtlichen und erkennbaren Mängel und Ansprüche mit dem für die Beendigung der Veranstaltung festgesetzten Termin. Für die Fristberechnung im Übrigen gelten die Vorschriften des BGB. Die Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche, die sich auf ein vorsätzliches Verhalten networx stützen.
Änderungen / höhere Gewalt
Ist networx infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenen Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, vor der Eröffnung abzusagen, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen networx herleiten. Höhere Gewalt ist in diesem Sinne Unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der Dienste von networx führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen und ähnliches. Dies gilt auch im Falle einer Absage oder Verlegung der Veranstaltung (örtlich oder zeitlich) aufgrund zu geringer Sponsoren- oder Ausstellerbeteiligung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Hamburg, sofern beide Parteien des Vertrages Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Aussteller und dem Networx ist deutsches Recht maßgebend.
Schlussbestimmung
Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich vorliegen und durch networx bestätigt wurden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.
Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Sitz von networx.
Stand: 1. Dezember 2009